Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) ist der zentrale Umweltfachbeitrag auf der Ebene der Entwurfs- und Genehmigungsplanung, der notwendig wird, wenn Eingriffe in Natur und Landschaft durch ein Bauvorhaben zu erwarten sind.
Für die Erstellung des LBP werden detaillierte Informationen über den Ist-Zustand der Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft und Klima sowie Landschaft eingeholt und aus naturschutzfachlicher Sicht bewertet. Dafür werden vorhandene Daten ausgewertet und floristische sowie faunistische Kartierungen durchgeführt. Im Hinblick auf das Bauvorhaben erfolgt eine Konfliktanalyse, aus der heraus Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung des Eingriffs abgeleitet werden. Kann eine Beeinträchtigung nicht vermieden werden, sieht das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) die Anlage, Sicherung und Unterhaltung von Flächen vor, auf denen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchgeführt werden.
Das Team der TNL besteht u.a. qualifizierte Biologen und Biologinnen (darunter u. a. Geobotaniker, Ornithologen, Fledermausspezialisten), die fundierte floristische und vegetationskundliche Kartierungen durchführen und faunistische Spezialgebiete abdecken. Dadurch können wir gewährleisten, dass unsere naturschutzfachlichen Beiträge von den Genehmigungsbehörden akzeptiert werden.