Kartierungen im Gelände werden zur Beurteilung des Ist-Zustandes in einem Untersuchungsgebiet beispielsweise für landschaftspflegerische Begleitplanungen, Artenschutzgutachten, Sondergutachten zu Flora und Fauna oder für besondere Monitoringfragestellungen durchgeführt. Inzwischen haben die Bundesländer eigene Vorgaben zur standardisierten Erhebung von Biotoptypen, gesetzlich geschützten Biotopen und Lebensraumtypen nach der FFH-Richtlinie (siehe „Natura 2000“) entwickelt, die angewendet werden müssen. Bei faunistischen Kartierungen werden gezielt bestimmte Artengruppen oder einzelne Arten untersucht.
Unser Büro ist in verschiedenen Bundesländern aktiv. Wir haben ein Team aus qualifizierten Biologen, Geobotanikern, Ornithologen, Ökologen, Entomologen, Herpetologen und Fledermausspezialisten. Darüber hinaus arbeiten wir seit langem mit weiteren Spezialisten für bestimmte Tiergruppen zusammen.