Zum Schutz des Natura-2000-Netzwerkes (siehe „Natura 2000“) vor Beeinträchtigungen ist nach der FFH-Richtlinie eine Prüfung der Verträglichkeit von Vorhaben erforderlich, die auf diese Gebiete einwirken können. Diese Prüfung wird als FFH-Verträglichkeitsstudie bezeichnet. Ihre Notwendigkeit wird im Rahmen einer Vorprüfung bzw. eines Screenings festgelegt.