Kompensation anlässlich des Neubaus des Limesradweges im Bereich der Stadt Hungen
Im Zusammenhang mit dem Aus- bzw. Neubau des Limesradweges im Stadtgebiet Hungen wurden ein Landschaftspflegerischen Begleitplan sowie eine Artenschutzprüfung erstellt. Darin wurde der Kompensationsbedarf sowie die Notwendigkeit zur Umsetzung von CEF-Maßnahmen ermittelt, die den Eingriff in Natur und Landschaft ausgleichen bzw. vermindern sollen.
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https://www.tnl-umwelt.de/projekte/54-renaturierung-2/kompensation-anlaesslich-neubau-des-limesradweges/34#sigProIdeb764ed884Der naturschutzrechtlich zu erbringende Ausgleich soll durch die Herstellung von multifunktionalen, auentypischen Strukturen erfolgen. Dazu gehört die Etablierung eines Feuchtlebensraums mit Feucht- und Nassbereichen in der Horloffaue in Form von Flachgewässern mit typischer Vegetation als Brut- und Rastplatz für die gefährdeten Wiesen-, Wat- und Wasservögel.
Die Ausgleichsfläche „Arnwiesen“ liegt im Horlofftal zwischen den Hungener Ortsteilen Utphe und Steinheim im hessischen Landkreis Gießen. Sie umfasst Grünlandflächen zwischen der Horloff und dem Lehngraben mit einem Stillgewässer und mehreren Entwässerungsgräben. Über den notwendigen Ausgleich hinaus können die Maßnahmen positive Effekte auf die betroffenen Amphibienarten haben, besonders Laubfrosch sowie Wechselkröte, da sie als Lebensraum und Laichgewässer angenommen werden können. Durch den bereits umgesetzten Radwegebau ergab sich zudem ein maßnahmenbedingter Retentionsraumverlust in Höhe von insgesamt rd. 689 m³, der in Abstimmung mit der Genehmigungsbehörde in Teilen ebenfalls durch die Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen mit abgegolten werden kann.Auftraggeber:
Stadt Hungen
Projektort:
Hungen, Kreis Gießen, Hessen
Projektinhalte:
Kompensationsbedarfsermittlung, Erstellung einer Maßnahmenkonzeption inkl. Renaturierungs-, Besucherlenkungs- und Pflegekonzept, Bauleitung
Projektdauer:
2010 - 2014
Projektumfang:
rund 32 ha
Leistungen:
- Erstellung des Renaturierungskonzeptes unter Berücksichtigung der bestehenden Zwangspunkte zur Erlangung der wasserrechtlichen Genehmigung
- Abstimmung der Maßnahmen auf die Schutzziele des FFH- und des Europäischen Vogelschutzgebietes (u. a. Besucherlenkungskonzept)
- Erarbeitung einer Nutzungskonzeption für das Renaturierungsgebiet (Beweidungskonzept) • Erstellung des Leistungsverzeichnisses zur Umsetzung der Baumaßnahme
- Mitwirkung bei der Vergabe der Bauleistungen nach VOB
- Technische und ökologische Bauleitung
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